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Erstellt von Brigitte Sesselmann | |   Autoverkehr und Stadt | Kohlenhof

Stadt Nürnberg lässt Aurelis ohne rechtskräftigen B-Plan munter weiter bauen ...

... und fängt schon mal mit einem Teil des Frankenschnellwegs an

Für das Kohlenhof-Gelände wurde 2006 der Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan gefasst, „um so eine sinnvolle städtebauliche Neuordnung zu gewährleisten“. Vorher wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen Bahn AG, Aurelis und Stadt Nürnberg geschlossen und ein Rahmenplan für das Gebiet vereinbart, den Aurelis bis 2017 vom Stadtplanungsbüro West 8 (bekannt durch Lichtenreuth) zu einem Masterplan verfeinern ließ.

Mit der Begründung, dass die durch das Gebiet führende 4-spurige neue Kohlenhofstraße Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens Frankenschnellweg ist, wurde das Bebauungsplanverfahren zurückgestellt. Der reguläre Bebauungsplan Nr. 4535 steckt also noch mitten im Verfahren.

Gebaut wurde trotzdem. Der dort seit 2016 entstandene „Hauptstandort GFK“ am Kohlenhof wurde fußt also lediglich auf der Rahmenplanung, für die keinerlei öffentliche Beteiligung durchgeführt wurde, was die Gesetzgebung für ein geregeltes B-Plan-Verfahren vorsieht. „Das Bauvorhaben […] konnte gemäß §34 BauGB  genehmigt werden“, so ein Bericht im Stadtplanungsausschuss.

Weil das so einfach ohne geregeltes Verfahren ging, macht man nun mit der restlichen Bebauung, dem sog. IKON-Hochhaus (Arch. Büro Steidle - bekannt durch Auto-Krauß-Gelände) so weiter, das mit seinen 63,50m „in Bezug zum nordwestlichen gelegenen Plärrer Hochhaus“ steht.

Nahezu zynisch muten in der Beschreibung der Projektbeschreibung die Beschreibungen zu Klimaanpassungsmaßnahmen an, die aus klimatischer Sicht die Verwendung heller Farben und Materialien mit besseren Albedo-Wert“ (das ist ein Wert das Rückstrahlvermögen, also wie stark das Gebäude die Sonne diffus reflektiert) versprechen und diese auch bei der Gestaltung der Bodenbeläge versprechen.

Höhenstruktur im Aurelis-Exposé (links Plärrer-Hochhaus, Mitte geplante Gebäude)

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